FAQ – Tarifwechsel NEO

Schritt 1:

Klicken Sie auf den Link zum >> Online-Antrag in Ihrer Angebots-Mail. Die Angebotsdaten können Sie durch Eingabe der Angebotsnummer in das Antragsformular laden.

Schritt 2:

Füllen Sie alle notwendigen Felder (Pflichtfelder sind mit einem roten * gekennzeichnet) aus und senden Sie den Antrag ab. In Schritt 4 müssen Sie den Punkt „Tarifwechsel“ auswählen.

Schritt 3:

Sie erhalten von uns eine kurze Bestätigung zur Tarifumstellung an die angegebene Mailadresse.

 

Hinweis: es handelt sich weiterhin um einen Onlinetarif (d. h. die Vertragsdokumente werden Ihnen in einem Portal zur Verfügung gestellt). Der Antrag muss daher zwingend online gestellt werden. Auf die im alten System gespeicherten Daten kann der Versicherer hierfür nicht mehr zurückgreifen, so dass eine Neueingabe einiger (bereits bekannter) Daten leider unvermeidlich ist.

Der Versicherer hat einen neuen Tarif für Wohnmobile aufgelegt. Da hier andere Beitragsgrundlagen und Nachlasskombinationen verwendet werden, kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass sich der Beitrag im Vergleich zu Ihrer bisherigen Versicherung verändert.

Wir haben Ihnen das Angebot zum Tarifwechsel wie von Ihnen online berechnet unterbreitet und noch nicht geprüft, ob sich durch die neuen Berechnungsgrundlagen eine Ersparnis für Sie ergibt. Bei einem günstigeren Beitrag ist ein Wechsel in den neuen Tarif zu empfehlen. Der neue Tarif wurde leistungstechnisch nicht zu Ihrem Nachteil verändert.

Unser Spezialkonzept für Wohnmobile wurde leistungstechnisch nicht zu Ihrem Nachteil verändert. Sie genießen also auch weiterhin den vollen Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Hinweis:  der bisher enthaltene >> Basis-Schutzbrief ohne Höhen-, Längen- oder Gewichtsbeschränkungen ist selbstverständlich weiterhin beitragsfrei mitversichert. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass wir ganz neu den >> ACCURA XXL-Schutzbrief mit deutlich höheren Leistungsgrenzen für 99 € zusätzlich anbieten können (auch in alten Tarifen möglich)!

In Ihrem Angebot wird das Leistungspaket „Wohnmobil Premium“ noch nicht mit eingerechnet. Wenn Sie diese Leistung auch weiterhin wünschen, kommt zu der im Angebot genannten Prämie ein Beitrag in Höhe von 99 € jährlich für dieses Leistungspaket hinzu. Sie haben bei der Online-Beantragung des Tarifwechsels unter Schritt 3 die Möglichkeit, dieses Paket auch weiterhin einzuschließen.

Zu den Leistungen dieses Pakets haben wir Ihnen nachstehend einige Informationen zusammengestellt.

Was ist bei Wohnmobil Premium versichert?

Fahrerschutz-Versicherung

Die Fahrerschutz-Versicherung ist eine Kraftfahrtunfallversicherung, deren Leistungen sich nicht nach vorher festgelegten Versicherungssummen, sondern nach den tatsächlich entstandenen Personenschäden richtet. Sie gilt für alle berechtigten Fahrer. Versichert sind z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen und Hinterbliebenenrente.

Auslandschadenschutz

Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Wohnmobil einen Unfall im Ausland laut Geltungsbereich, bei dem der Unfallgegner haftet, ersetzt WOMOdigital den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat. WOMOdigital gewährt Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden so, als ob der Unfallgegner dort eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätte. WOMOdigital leistet für Personen- und Sachschäden bis zu der im Versicherungsschein genannten Höhe. Es gelten die für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssummen.

 

Neupreisentschädigung

WOMOdigital zahlt den Neupreis bei einem Totalschaden oder einem Verlust innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung. Als Neufahrzeug gelten auch Fahrzeuge, die für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten auf den Kraftfahrzeughersteller oder -händler zugelassen waren.

Folgeschäden durch Tierbiss

Durch Tierbiss unmittelbar verursachte Folgeschäden am Wohnmobil sind bis 10.000 € pro Schadenfall mitversichert.

Mitversicherung von Eigenschäden

In der KFZ-Haftpflichtversicherung sind Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs an anderen auf Sie zugelassenen Fahrzeugen, an Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonstigen Sachen mitversichert, sofern sich diese nicht im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde.

Dachlawinen

Schäden durch Dachlawinen (unmittelbar von Satteldächern abgehende Schnee- und Eismassen) sind mitversichert.

Ersatz von Sportgeräten

Am Fahrzeug befestigte oder im Fahrzeug verwahrte Sportgeräte sind bei einem das Fahrzeug betreffenden Unfall, bei Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen, bei Murgang, sowie bei einem Zusammenstoß mit Tieren bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 1.500 € mitversichert.

Obige Aufzählung ist lediglich als Veranschaulichung zu verstehen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.

Wofür könnte ich das Leistungspaket brauchen?

Drei Gründe, warum der zusätzliche Einschluss des Pakets für Sie Sinn machen kann:

  1. Fahren Sie gerne mit Ihrem Wohnmobil ins Ausland?

Dann sollten Sie den Einschluss von Wohnmobil Premium unbedingt in Erwägung ziehen. Der dort enthaltene Auslandsschadenschutz sichert Sie ab, falls Sie unverschuldet im Ausland in einen Verkehrsunfall geraten. Sie können die Ihnen entstandenen Schäden über diesen Leistungsbaustein von Ihrem eigenen Kaskoversicherer einfordern. Reguliert wird dabei nach deutschem Recht. Sie ersparen sich somit die Scherereien und den Aufwand mit einem ausländischen KFZ-Versicherer. Eine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts oder ein Abzug einer Selbstbeteiligung erfolgt nicht.

  1. Möchten Sie den Fahrer des Wohnmobils gegen Personenschäden absichern?

Dann benötigen Sie den im Leistungspaket enthaltenen „Fahrerschutz“. Für Personenschäden des Fahrers, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen, besteht über Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz (für Beifahrer hingegen schon). Diese Lücke schließt der Fahrerschutz, indem Sie darüber die Ihnen entstandenen Personenschäden so erstattet bekommen, als wäre ein Dritter an dem Unfall schuld.

  1. Sind bei Ihnen häufig Marder unterwegs?

Dann ist die im Leistungspaket enthaltene Erweiterung von Folgeschäden nach Tierbiss bis 10.000 € für Sie interessant. Sie können in den meisten Fällen nie sofort sehen, dass ein Marder einen Schlauch durchgebissen hat. Wenn Sie nun also völlig arglos den Motor starten und mit Ihrem Fahrzeug losfahren, kann dies dazu führen, dass in der Konsequenz ein Schaden am Motor oder anderen technischen Bauteilen entsteht. Da dieser Schaden nicht durch den tatsächlichen Tierbiss entsteht, ist eine Erweiterung der Tierbiss-Klausel notwendig. Diese Folgeschäden eines Tierbisses sind im Regelfall sehr kostspielig, so dass es durchaus Sinn macht, dieses Risiko zusätzlich abzusichern.

Hinweis: diese Leistungen können allesamt nicht einzeln, sondern nur komplett über das Leistungspaket „Wohnmobil Premium“ für 99 € jährlich versichert werden. Bei Saisonkennzeichen muss dieser Beitrag nur anteilig (je nach Anzahl der zugelassenen Monate) gezahlt werden

Kundeninformation zur Kraftfahrtversicherung, Vertragsgrundlagen (AKB)
>>PDF-Download

Der >> wohnmobilclub.de ist eine Abteilung der vvddw GmbH (Kooperationspartner der ACCURA) und ist ein Reisemobilclub.

 

Die Club-Mitgliedschaft ist Voraussetzung dafür, dass Sie auf Ihre Wohnmobilversicherung den Clubnachlass in Höhe von 10 % des Gesamtjahresbeitrags eingeräumt bekommen.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 €. Da sich die 10%ige Ersparnis bei der Wohnmobilversicherung in allen Fällen auf einen deutlich höheren Betrag beläuft, haben Sie durch diese Mitgliedschaft immer einen Preisvorteil.

 

Weitere Leistungen (wie zum Beispiel ein Clubmagazin oder Ähnliches), Vorteile oder Verpflichtungen haben Sie durch die Clubmitgliedschaft nicht. Es handelt sich hierbei um eine passive Mitgliedschaft, das heißt Sie haben keine Verpflichtungen außer der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Sie werden auch niemals Werbemails oder Ähnliches erhalten.

Sie können bei Beantragung des Tarifwechsels die Mitgliedschaft im wohnmobilclub.de im Online-Antrag unter Schritt 5 durch Setzen des entsprechenden Hakens gleich mitbeantragen.

Wir kümmern uns dann um alles Weitere und berechnen den 10%igen Nachlass in Ihrer Wohnmobilversicherung sofort ab der Tarifumstellung mit ein. Sie müssen uns keine Mitgliedsbestätigung des wohnmobilclub.de / vvddw GmbH vorlegen!

Hinweis: die Zahlung des Mitgliedsbeitrags muss zwingend per Lastschrift erfolgen. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich.